Zur Sicherung der Trinkwasserqualität vom Hausanschluss bis zum Endverbraucher führen Versorgungsunternehmen ein Installateurverzeichnis. In dieses Verzeichnis werden nur Installateure aufgenommen, die nach den Regeln und Richtlinien der Versorgungsunternehmen arbeiten.
Bedingungen sind:
· Meisterbrief im Gas und Wasser- Installateurhandwerk
· Gewerbeanzeige
· Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
· Nachweis über Schulungen DIN 1988
Nur die im nachfolgenden Installateurverzeichnis eingetragenen Installateure können sich ausweisen und dürfen an Ihrer Hausinstallation arbeiten.