Als kompetenter Wasserdienstleister arbeiten wir
partnerschaftlich mit Kommunen und Industrie zusammen.
Wir bieten unseren Kunden die Übernahme kompletter wassertechnischer Anlagen, die Optimierung einzelner Prozesse sowie eine breite Palette von Einzeldienstleistungen an.
Aktuelle Information
OTWA wartet Kleinkläranlagen
Gesetzesänderung für den Betrieb von Kleinkläranlagen in Thüringen
Seit 21.01.2004 gilt Thüringer Kleinkläranlagenerlass des Freistaates Thüringen.
Er beinhaltet Anforderungen, die bei direkten Einleitungen aus Kleinkläranlagen, Übergangslösungen und indirekten Einleitungen aus Kleinkläranlagen in Teilortskanalisationen beachtet werden müssen. Darüber hinaus behandelt der Erlass Einsatzbereiche und Anforderungen an Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen.
Kleinkläranlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Betriebsanforderungen ergeben sich aus der DIN 4261.
Umfang und Häufigkeit der erforderlichen Eigenkontrollen und Wartungen der jeweiligen Anlage richten sich nach den Bestimmungen der bauaufsichtlichen Zulassung des deutschen Instituts für Bautechnik, falls nicht auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles höhere Anforderungen an den Betrieb zu stellen sind. Diese Anforderungen an den Betrieb der Kleinkläranlagen sind dabei in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt.
Technische Vorschrift DIN 4261
Hier werden die Anforderungen an Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen geregelt. Die Wartung hat durch einen Fachkundigen (Fachbetrieb) zu erfolgen. Zu beachten sind unter anderem Betriebssicherheit und Betriebsfähigkeit. Die Einsichtnahme in das Betriebsbuch und die Ablesung des Betriebsstundenzählers zur Feststellung des regelmäßigen Betriebes sind zu gewährleisten. Verstopfungen, Ablagerungen, undichte Stellen, bauliche Schäden an der Anlage und ihren Teilen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Schlammspiegelhöhe ist zu ermitteln und gegebenenfalls die Schlammentsorgung zu veranlassen. Ein Wartungsbericht ist durch einen Fachbetrieb zu erstellen und vom Betreiber aufzubewahren. Dazu ist der Abschluss eines Wartungsvertrages erforderlich.
Häufigkeit der Wartung und Abwasseranalysenumfang
Entsprechend der rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften wird die Anzahl der Wartungen und der erforderliche Abwasseranalysenumfang von der zuständigen Unteren Wasserbehörde für die jeweilige Kleinkläranlage festgelegt. Die Wartung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und der Wartungsvertrag ist dem für die regionale Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung verantwortlichen
Zweckverband Wasser / Abwasser „ Mittleres Elstertal“ vorzulegen.
Wartung von Kleinkläranlagen durch die OTWA
Um den Service für unsere Kunden weiter zu verbessern, bietet die OTWA seit kurzem auch Wartungsverträge für Kleinkläranlagen an. Als Betreiber einer Vielzahl von Kläranlagen unterschiedlicher Größen im Gebiet des
Zweckverbandes Wasser / Abwasser „Mittleres Elstertal“ verfügen wir über das notwendige Know-how auf diesem Gebiet. Durch unsere Fachkunde und die flächendeckende Präsenz in der Region verfügen wir über Vorteile, die wir an unsere Kunden weitergeben möchten.
Informieren Sie sich über unser Angebot zur Wartung von Kleinkläranlagen. An Hand unseres Wartungsvertragsangebotes erläutern wir gern unsere Leistungen.