Der Zweckverband hat die Beitragserhebung mit dem Beschluss der
Verbandsversammlung auf eine sichere Grundlage gestellt. Es gibt jetzt eine gültige Satzung. Beiträge sind im Gegensatz zu Gebühren einmalige Zahlungen des Grundstückseigentümers an den Zweckverband, der damit die öffentlichen Entsorgungseinrichtungen, wie Kläranlagen oder Abwasserkanäle, erstmalig herstellt. Die Beitragspflicht besteht für alle Grundstücke, die an einen Kanal angeschlossen sind oder auch eine Kleinkläranlage haben.
Grundlage der Beitragsberechnung sind die Fläche des Grundstücks sowie Art und Umfang der Bebauung. Diese Daten wurden im Vorfeld durch die OTWA ermittelt. Sie werden mit einem Beitragssatz multipliziert: 0,53 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche, 2,58 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Die Geschossfläche bezieht sich auf die Ausmaße des Gebäudes und hat nichts mit der Wohnfläche zu tun. Die aktuellen Beitragssätze liegen rund zehn Prozent unter den alten Werten. Sie wurden auf Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes durch die Verbandsversammlung beschlossen.
Um die Grundstückseigentümer zu entlasten, enthält das seit dem 1.1.2005 geltende Gesetz drei Privilegierungstatbestände: 1. Es entscheidet die tatsächliche Bebauung eines Grundstücks. 2. Es gibt eine Kappungsgrenze für übergroße Grundstücke. Und 3. Bei unbebauten Grundstücken kann der Abwasserbeitrag komplett gestundet werden.
Beiträge sind ein sehr umfassendes Thema. Die OTWA ist darauf eingestellt, dass die Kunden des Zweckverbandes viele Fragen zu ihren Bescheiden haben werden. Deshalb bitten wir alle Kunden unsere Servicezeiten zu nutzen.
Bereits erlassene Beitragsbescheide werden durch den Zweckverband
angepasst. Hierzu ist keine Antragstellung notwendig. Die Änderung der bereits erlassenen Bescheide wird mehrere Monate dauern.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem
Kundenflyer "Abwasserbeiträge 2007" [pdf, 335 KB] und beim
Thüringer Innenministerium