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Kundeninformationen zu Bleihausanschlüssen

Die neue Trinkwasserverordnung trat nach einer Übergangsfrist am 01. Januar 2003 in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen in der neuen Trinkwasserverordnung ist die Herabsetzung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser von 40 µg/l auf derzeit 25 µg/l und ab 01. Dezember 2013 auf 10 µg/l.

Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Auch unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollte man nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für den menschlichen Gebrauch (Ernährung, Waschen) verwenden.

Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen. Der Grenzwert wurde unter anderem zum Schutz dieser Risikogruppe stufenweise gesenkt. Die einzig mögliche Abhilfe ist der Rückbau der alten Bleileitungen.

Als ihr örtlicher Wasserversorger sind wir bestrebt alle Bleileitungen schnellstmöglich auszutauschen. Besteht der Trinkwasseranschluss an Ihrem Grundstück ebenfalls noch aus einer Bleileitung, haben Sie hier die Möglichkeit, die Rekonstruktion des Hausanschlusses zu beantragen. Nutzen Sie dazu das Formular „Antrag auf Änderung der Wasserversorgung".

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